Bremerhavener Feuerwehr
  Geestemünde
 

1847  - Gründung des Ortes
1858  - Pflichtfeuerwehr allgemein
1864  - zeitlich verpflichtete Bürger
1888  - Vereinigung von Geestemünde
           und Geestendorf
1890  - Turner Feuerwehr
1921  - Berufsfeuerwehr


 Aus der Geschichte des Feuerlöschwesen in Geestemünde Am 10. Juni 1845 erteilte der König von Hannover die Genehmigung ein Schiffsanlegeplatz an der Geestemündung zu bauen. Die Neuanlage erhielt am 26. Juni 1847 den Namen "Geestemünde". Da im Jahre 1848 weder in Geestendorf noch in Geestemünde eine organisierte Feuerlöschmannschaft bestand, ordnete die Landdrosterei in Stade die Aufstellung von "Berger-Corps" an. Diese Bergungsmannschaften sollten mit Steigeleitern und Feuerhaken ausgerüstet werden und bei Bränden in erster Linie Menschen, Vieh und Inventarien retten.
In Geestemünde entstand Anfang des Jahres 1855 der Plan zum Ankauf einer Dampfspritze und zum Bau eines Spritzenhauses. Da die Gemeindemittel für die Anschaffung des teuren Gerätes nicht ausreichten, bemühte man sich bei der Regierung in Stade um einen Zuschuß. Drei Jahre später, mit dem Datum vom 24. Juni 1858, wurde die erste "Feuerlöschungs-Ordnung" für die Gemeinde Geestemünde herausgegeben. Die wesentlichen Punkte dieser ersten Verordnung der Gemeindeverwaltung zur Regelung des Feuerlöschwesens waren:
Alle männlichen Personen zwischen 20 und 60 Jahren, mit Ausnahme der Ärzte, der Beamten und des Militärs, sind zur Dienstleistung verpflichtet. Die von der Gemeinde beschaffte Spritze und das sonstige Gerät bleiben Eigentum der Gemeinde, die auch alle Geräte zu unterhalten hat.

 

 
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